Berufshaftpflichtversicherung für den Yogalehrer
 

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Der selbstständige Yogalehrer ist wie jeder andere Selbstständige auch für alle Schäden haftbar, die er Dritten im Rahmen seiner Tätigkeit zufügt. Das gilt sowohl für Personen- als auch für Sachschäden. Grade die Personenschäden können für den Yogalehrer recht hoch ausfallen.

Weiterhin empfiehlt sich der Einschluss des Spezial-Strafrechtsschutzes in den Versicherungsvertrag. Dieser Einschluss wird benötigt, wenn auf Grund des Yogaunterrichtes eine Person verletzt wird, die anschließend eine Anzeige wegen Körperverletzung gegen den Yogalehrer erstattet. Natürlich besteht vielfach auch die Möglichkeit diesen Versicherungsschutz separat über eine Rechtsschutzversicherung zu generieren.

Wir können ihnen verschiedene Versicherungsangebote namhafter Versicherer mit teilweise sehr hohen Rabatten anbieten. Fragen Sie nach. Stand: Dezember 2013

Schadensbeispiele:

 


  • Personenschaden
    Während des Durchführens verschiedener Übungen verspürt ein Teilnehmer plötzlich starke Schmerzen. Später wird ein Sehnenriss im Oberschenkel diagnostiziert. Der Teilnehmer führt das auf den Yogaunterricht zurück und fordert ein Schmerzensgeld sowie die Erstattung des Einkommensausfalles.

    Wenn der Nachweis der Schuld des Yogalehrers erbracht werden kann, wird die Versicherung leisten. Ist keine Schuld nachweisbar, so befasst sich die Versicherung mit der Abwehr dieser ungerechtfertigten Ansprüche.

  • Sachschaden
    Für den Yogaunterricht wurde ein Raum angemietet. Beim Selbsteinbau der Küche wird in dem Raum das Parkett beschädigt.
    Für den entstandenen Mietsachschaden kommt der Versicherer auf.