Fuhrparkversicherung

zur Sofortanfrage
 

Ab einer bestimmten Fahrzeuganzahl, dies ist von Versicherer zu Versicherer unterschiedlich, lassen sich die Bedingungen/Leistungen/Selbstbehalte und weiteres, wesentlich individueller mit dem Gesellschaft aushandeln. Hierdurch sind im Vergleich zur einzelnen Fahrzeugversicherung ganz erhebliche Einsparungen möglich. Fragen Sie an, wir helfen Ihnen gerne weiter.

Der wesentiche Vorteil der Fuhrparkversicherung bzw. Flottenversicherung liegt in der sehr einfachen Verwaltung für den Versicherungsnehmer und das Versicherungsunternehmen. Statt für jedes Fahrzeug eine einzelne Versicherungspolice auszufertigen wird in der Fuhrparkversicherung nur eine Versicherungspolice für alle Fahrzeuge des Fuhrparks erstellt.

Der Kostenvorteil für das Versicherungsunternehmen wird im Regelfall direkt an den Versicherungsnehmer weiter geleitet. So ergibt sich ein Einsparungspotential für den Versicherungsnehmer von rund 30 % gegenüber Einzelverträgen für jedes einzelne Fahrzeug.

Der Versicherungsumfang der Fuhrparkversicherung ist analog der „normalen“ Kraftfahrzeugversicherung. Diese beinhaltet die Haftpflichtversicherung nach dem Pflichtversicherungsgesetz und kann auf die individuelle Bedürfnisse des Unternehmens erweitert werden.

So kann für jedes einzelne Fahrzeug die Fahrzeugversicherung – Teilkasko bzw. Vollkasko – mit den jeweiligen Selbstbeteiligungen vereinbart werden. Darüber hinaus kann jeweils die Insassenunfallversicherung, GAP-Deckung, Fahrerschutzversicherung, Rabatt-Schutz für die Haftpflichtversicherung bzw. Kaskoversicherung sowie ein Schutzbrief vereinbart werden.

Zur Beitragsermittlung der Fuhrparkversicherung sind u.a. die nachfolgenden Angaben erforderlich. Anzahl der Fahrzeuge, Art der Fahrzeuge, Aufbau der Fahrzeuge, jährliche Fahrleistung der einzelnen Fahrzeuge, Erstzulassung bzw. Zulassungsdatum der Fahrzeuge, Wert der Fahrzeuge, Zulassungsbezirk und gewünschter Versicherungsumfang.

Weitere Vorteile der Fuhrparkversicherung gegenüber der Einzelversicherung

Die Fuhrparkversicherung bietet zusätzliche Vorteile gegenüber der einzelvertraglichen Versicherung jedes Fahrzeuges. Diese sind u.a. es bestehen keine Einschränkungen beim Fahrerkreis, keine Einschränkungen bei der jährlichen Kilometerleistung sowie beim nächtlichen Abstellplatz. Für Fahrzeuge der Geschäftsführer werden meist zusätzliche Beitragsvorteile geboten.


Schadenbeispiele:


Selbstverschuldeter Unfall
    

Zusammenstoß mit einem Tier
    

Diebstahl des Fahrzeugs

Der selbständige Unternehmer übersieht bei der Fahrt zu einem Kunden mit seinem Firmenfahrzeug ein Vorfahrtsschild und verursacht einen Unfall mit einem anderen Fahrzeug.
    

Der selbständige Schreinermeister ist mit seinem Lieferwagen auf der Landstrasse unterwegs zu einem Kundentermin. Ein Reh überquert die Strasse und es kommt zur Kollision mit dem Lieferwagen. Das Fahrzeug ist nicht mehr fahrtüchtig und muss zur nächsten Werkstatt abgeschleppt werden.
    

Der Aussendienstmitarbeiter nimmt sein Dienstfahrzeug regelmäßig mit nach Hause und parkt dieses vor dem Haus. In der Nacht wird das verschlossene Fahrzeug gestohlen.

Kosten: Am Firmenfahrzeug des Unternehmers ensteht ein Sachschaden in Höhe von 25.000 Euro. Der Sachschaden am Fahrzeug des Unfallgegners beläuf sich auf 12.000 Euro.
    

Kosten: Am Lieferwagen entsteht ein Sachschaden in Höhe von 4.000 Euro, dazu kommen die Kosten für den Abschleppdienst und ein Ersatzfahrzeug.
    

Kosten: Die Kosten für die Wiederbeschaffung belaufen sich auf 22.000 Euro. Zusätzlich müssen für die Ablöse des Leasingvertrages noch Kosten in Höhe von 3.000 Euro bezahlt werden.


Bausteine der Fuhrparkversicherung


Die Fuhrparkversicherung kann neben der gesetzlich vorgeschriebenen Haftpflichtversicherung, der Teilkaskoversicherung und Vollkaskoversicherung durch Zusatzbausteine erweitert werden.


Schutzbrief:

Pannen- und Unfallhilfe europaweit


Fahrer- und Insassenschutz:

Sichert den Fahrer und die Insassen im Invaliditätsfal oder im Todesfall aufgrund eines Unfalles im versicherten Fahrzeug ab.


GAP-Deckung:

Wird ein geleastes oder kreditfinanziertes Fahrzeug zerstört oder gestohlen, wird der Wiederbeschaffungswert durch die Vollkaskoversicherung ersetzt. Übersteigt der Nettoablösewert den Wiederbeschaffungswert, übernimmt die GAP-Deckung die Differenz.


Auslandsschadenschutzbrief:

Bei einem unverschuldeten Unfall im Ausland wird der Schaden so reguliert, als wäre das Fahrzeug des Unfallgegners bei einem inländischen Versicherungsunternehmen versichert.


Fahrerschutzversicherung:

Versicherungsschutz für den Fahrer für den eigenen Personenschaden bei einem selbst verschuldeten Unfall oder bei Unfallflucht des Unfallgegners.


Spezialkasko:

Versicherungsschutz für Bremsschäden, Betriebsschäden und reinen Bruchschäden bei Omnibussen und Nutzfahrzeugen. Jedoch ausgeschlossen sind Schäden aufgrund der Überschreitung der Achslast und Anhängelast sowie Konstruktionsveränderungen.


Premiumkasko:

Versicherungsschutz besteht für Schäden durch Tierbiss und Schäden an elektronischen und elektrischen Bauteilen aufgrund von Kurzschluss an der Verkabelung am Fahrzeug sowie deren Folgeschäden. Sowie Kosten für die Bergung, das Abschleppen, die Entsorgung, die Zulassung und Überführungskosten.