Inventarversicherung

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Unter den Versicherungsschutz der Betriebsinhaltsversicherung bzw. Inventarversicherung fallen alle Sachen und Gegenstände, die für den gewerblichen Betrieb erforderlich sind. Hierzu zählen die kaufmännische und technische Betriebsausstattung sowie Waren und Vorräte, die in der Betriebssttätte des Versicherungsnehmers aufbewahrt werden.

D.h. alle beweglichen Sachen, soweit der Versicherungsnehmer deren Eigentümer ist oder die Sachen unter Eigentumsvorbehalt erworben hat. Werden Sachen von Kunden zur Reparatur oder Bearbeitung in Obhut genommen, sind diese auch versichert im Rahmen der vereinbarten Versicherungssummen.

Der Versicherungsschutz der Betriebsinhaltsversicherung besteht am Versicherungsort. Als Versicherungsort gelten die Geschäftsräume und Lagerräume des Versicherungsnehmers, die im Versicherungsschein aufgeführt wurden. Für neu hinzukommende Betriebsgrundstücke innerhalb Deutschlands gilt, dass diese im Rahmen bestimmter Entschädigungsgrenzen und für einen bestimmten Zeitraum mitversichert sind.

Die Gefahren Raub, Sturm und Hagel, Einbruchdiebstahl inkl. Vandalismus und Feuer – Brand, Blitzschlag, Explosion – sind Bestandteile des Versicherungsumfangs der Betriebsinhaltsversicherung und können durch die sog. Elementarschäden – Überschwemmung, Erdrutsch, Erdsenkung, Schneedruck, Lawinen – erweitert werden.

Im Schadensfall wird neben dem entstandenen Sachschaden die entstandenen Kosten, die im Zusammenhang mit dem Schaden entstanden sind ersetzt. Hierzu zählen u.a. Feuerlöschkosten, Abbruchkosten, Aufräumungskosten, Kosten für die Wiederherstellung von Plänen und Akten, Sachverständigenkosten, Mehrkosten aufgrund von Technologiefortschritt, Kosten für Schäden an Sachen die am Gebäude aussen angebracht sind, usw.

Die Inhaltsversicherung stellt grundsätzlich eine Neuwertversicherung dar. Der Neuwert der versicherte Sache wird im Schadensfall jedoch nur ersetzt, wenn die versicherte Sache vor der Beschädigung noch einen Wert von mind. 40 % des Neuwertes hatte. Ist dieser Wert niedriger, so wird der Zeitwert der versicherten Sache erstattet.


Um die Versicherungssumme zur Inhaltsversicherung zu ermitteln werden sog. Wertermittlungsbögen verwendet. Je nach Branche können diese unterschiedlich gestaltet sein.


Die Leistungen der Betriebsinhaltsversicherung unterscheiden sich meist erheblich. Daher sollte darauf geachtet werden, ob die nachfolgenden Punkte zum Leistungsspektrum der Inventarversicherung zählen. Sind die Kosten aufgrund von Überspannungsschäden versichert? Sind im Schadensfall für Kosten für provisorische Sicherungsmassnahmen versichert? Sind Bargeld und/oder Wertsachen versichert – in welchen Behältnissen müssen diese aufbewahrt sein?