Berufshaftpflichtversicherung

Berufshaftpflicht Notar Berufshaftpflichtversicherung

Berufshaftpflichtversicherung Notar Berufshaftpflicht

Berufshaftpflicht: Als Notar müssen Sie sich wirksam schützen

Klient falsch beraten, Belehrungspflicht verletzt, Urkunde fehlerhaft ausgestellt, Vertrag falsch aufgesetzt - wenn sie als Notar Ihre Amtspflichten verletzen, haften Sie voll für den entstandenen Schaden. Einen Klienten, der durch Ihren Fehler geschädigt wird, müssen Sie in voller Höhe entschädigen und finanziell so stellen, als ob Sie Ihre Amtspflicht nicht verletzt hätten. Die Schadenersatzansprüche verjähren erst nach 30 Jahren. Als Notar brauchen Sie deshalb eine Berufshaftpflicht-Versicherung.

Schließen sie als Notar eine Berufshaftpflicht mit hoher Deckungssumme ab

Die Berufshaftpflicht prüft, ob und in welcher Höhe Sie tatsächlich Schadensersatz leisten müssen. Nicht berechtigte Schadensersatzforderungen wehrt die Berufshaftpflicht ab, die Kosten eines möglichen Rechtstreits übernimmt die Berufshaftpflicht für Sie. Bei berechtigten Forderungen übernimmt Ihre Berufshaftpflicht den Schadenersatz bis zur Höhe der vereinbarten Deckungssumme. Wir empfehlen in der Berufshaftpflicht für Notare einen möglichst hohen Versicherungsschutz. Vergleichen Sie die Angebote und lassen Sie sich von unseren Experten beraten! ( vdabbakw )

VDABBAKW_934 06.02.2012-20:21:27