Berufshaftpflicht Kosmetiker / Kosmetikerin
 

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Die Kosmetikerin bzw. der Kosmetiker gehört zu den Berufsgruppen wo der Abschluss einer Berufshaftpflicht zum Handwerk gehört. Für schuldhafte Behandlungsfehler, die beim Kunden beispielsweise zu einer schweren Allergie bzw. bleibende Narben führen können, ist der Kosmetiker bzw. die Kosmetikerin voll haftbar. Eine Berufshaftpflichtversicherung kann hier vor hohen Regresskosten schützen.
 

Auf die Leistungen kommt es an!

Natürlich ist nicht nur der günstige Beitrag ein Kriterium bei der Entscheidungsfindung. Die Berufshaftpflichtversicherung Kosmetiker kann sich zwischen einzelner Versicherern durchaus durch das Leistungsniveau unterscheiden. So haben wir in unseren Vergleich eine Übersicht aufgenommen, aus welcher Sie erkennen können, ob z.B. Fruchtsäurebahandlung, Haarentfernung mittels Licht/Laser oder auch das Permanent Make up in den Versicherungsschutz mit aufgenommen werden können. Da nicht jede Zusatzleistung mit Prämien hinterlegt werden kann fragen Sie uns einfach an, wenn Ihr Risiko nicht genau definiert ist.
Wir ermitteln dann die für Sie passende Berufshaftpflicht.
Besonders wichtig ist das, da nicht jeder Versicherer alle Risiken eindeckt.