Berufshaftpflicht für KFZ Sachverständige
 

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Der/Die KFZ Sachverständige bewertet den Restwert von Altfahrzeugen, sowie den Marktwert von Oldtimern. Auch zur Schadensbewertung und Unfallbewertung werden KFZ Sachverständige von Versicherungen, Versicherungsnehmern und Unfallgegnern zur Klarstellung von Schadenswerten und teilweise auch den Unfallhergang hinzugezogen. In allen Fällen agiert der/die Sachverständige absolut neutral und nicht weisungsgebunden, egal welche Partei seinen Auftraggeber darstellt.

Schadensbeispiele:

Bei der Bewertung eines Oldtimers wird der Sachverständige vom potentiellen Käufer beauftragt den Wert des Fahrzeugs festzustellen. Dabei hält er/sie jedoch Teile des Motorraums für Originalteile, die jedoch keine sind. Der Käufer zahlt zu viel für den Oldtimer, was sich herausstellt als dieser den Wagen weiterverkaufen will. Der Vermögensschaden beträgt 30.000 EUR

  • Als der/die Sachverständige einen gut erhaltenen, kaum gefahrenen Jahreswagen begutachten will, zerkratzt er unvorsichtigerweise mit seinem Schlüsselbund, der ein Stück aus seiner Tasche ragt, den Lack auf der Motorhaube stark. Der Sachschaden liegt bei 1.000 EUR
  •  Auf Kundenbesuch bringt der Sachverständige seine Ausrüstung mit, zu der auch ein Werkstattrollbrett gehört. Nach dem er mit dessen Hilfe den Unterboden begutachtet hat, lasst er ihn einfach stehen und geht um das Fahrzeug, der Kunde der ihn beauftragt hat, sieht das Brett nicht und rutscht darauf aus. Er schlägt hart mit dem Kopf auf und zieht sich mehrere Schürfwunden an den Handflächen zu, weswegen er seiner Tätigkeit im Büro länger nicht nachkommen werden kann.