Ein selbständiger Programmierer sollte als Subunternehmer für einen großen IT-Dienstleister
bei einem Kfz-Zulieferer Tools für ein Datenbankprogramm entwickeln. Er sollte vor Ort beim
Auftraggeber arbeiten. Mit seinem eigenen Laptop loggte er sich dort jeweils in das Firmen-
Netzwerk ein. Sein Antiviren-Programm warnte ihn vor einem Virus auf seinem System, das
der Programmierer sofort löschte. In kurzer Folge wurde im Netzwerk des Kfz-Zulieferers der
gleiche Virus entdeckt, er hatte dort bereits erheblichen Schaden verursacht. Beim
Auftraggeber kam es dadurch in einem Teilbereich des Unternehmens zum
Produktionsstillstand, da der Betrieb des Netzwerkes unterbrochen werden musste, um eine
Ausbreitung des Virus zu verhindern.
Für ca. 20.000 EUR musste das Netzwerk "entseucht" werden.
Der Versicherungsnehmer entwickelte eine Software für ein Speditionsunternehmen
(Fuhrpark-Management-System). Dieses beeinflusst direkt das Bordsystem der Lkws und
liefert so zusätzliche logistische Informationen für die Spedition. Der Versicherungsnehmer
integrierte dieses System inkl. Softwareschnittstelle in die Lkws der Spedition.
Hierbei ist jedoch bei der Schnittstellenprogrammierung und der Anbindung ein Fehler
passiert. Folge: mehrere Lkws haben starke Spannungsschwankungen im Bordsystem, dies
führt zu folgenden Problemen: Motoren springen nicht an, Motoren können nicht mehr
abgestellt werden, Kabelbrände am Lkw, Ausfälle des elektronischen Bremssystems,
vollständige Entladung der Batterien.
Letztendlich musste eine Spezial-Werkstatt die Software der Lkw-Systeme aufwändig
komplett neu installieren. Der Betrieb der Spedition war erheblich gestört.
Hartz IV-Software: 28 Millionen Euro Schaden
Die Bundesregierung schätzt den Schaden, der durch die fehlerhaft von der Firma T-Systems
programmierte Software A2LL bei der Bearbeitung des Arbeitslosengeld II (ALG II)
entstanden ist, auf 28 Millionen Euro. (…). In der veranschlagten Schadenssumme sind nicht
die zuviel gezahlten Beträge enthalten, die durch einen Softwarefehler von der
Bundesagentur für Arbeit (BA) an die Krankenkassen überwiesen wurden.
(…)
BA und Bundesregierung gehen davon aus, dass die Software zum nächsten Release-
Wechsel am 1. Juli fehlerfrei arbeiten werde, heißt es in dem Dokument, das auch folgende
Passage enthält: "Eine Abnahme der geschuldeten Werkleistung 'Software A2LL' ist
angesichts fehlender Funktionalitäten sowie gravierender Mängel noch nicht erfolgt." Die
Software sollte laut Vertrag am 1. April 2004 fertiggestellt sein.
Derzeit arbeite A2LL mit 82 Umgehungslösungen, größtenteils kleinen Programmen, die
Fehler der webbasierten Software ausbügeln. (…) Beispielhaft nennt die Bundesregierung die
zum 1. Oktober 2005 beschlossene neue Freibetragsregelung, mit der A2LL nicht klar kommt.
Die entwickelte Umgehungslösung koste den Sachbearbeiter pro Einzelfall 10 Minuten.
(Meldung vom 02.06.2006 18:59, Heise Zeitschriften Verlag)
Die Versicherungsnehmer entwickelt eine Software für einen Internet-Provider, mit dem
dieser die Nutzungszeiten seiner Kunden erfassen und dem jeweiligen Tarif zuordnen kann.
Die Software hat einen Fehler, der dazu führt, dass lediglich die Einwahl ins Internet
überhaupt festgestellt werden kann, nicht jedoch die tatsächliche Dauer der einzelnen Online-
Session.
Dieser Fehler wird erst bemerkt, als einige Kunden beim Internet-Provider ob der geringen
Rechnungshöhe nachfragen.
Der Provider kann die Nutzungsdauer nicht mehr rekonstruieren. Die auf den Erfahrungen der
Vergangenheit basierenden Nutzungsdaten ergeben, dass dem Nutzungsentgelte in Höhe
von 750.000EUR nicht mehr erhoben werden können.
Ein großer Finanzdienstleister stellte einer Werbeagentur, die Werbeflächen im Internet
vermittelt (Banner etc.), ein fixes jährlichen Budget in Höhe von 2 Mio. EUR für Internetwerbemaßnahmen
zur Verfügung.
Der Finanzdienstleister beauftragte die Werbeagentur, auf verschiedenen Websites sog. Popup's
zu schalten, auf denen an den Finanzdienstleistungen interessierte Personen ihre
Adresse eingegeben können, die Adressen werden dann automatisch an I weitergeleitet, die
diese Datensätze an die Vertriebsorganisation verkaufen.
Mit der technischen Umsetzung dieser Microsites für das Internet wurde die
Versicherungsnehmerin beauftragt (Auftragswert ca. 15.000 EUR). Die Versicherungsnehmerin
sollte die Pop-ups entwickeln und die generierten Adressen sollten automatisch als
formatierte Datensätze an das Finanzdienstleistungsunternehmen weitergeleitet werden. Die
Microsites wurden zwar ausführlich getestet, aber nie komplett unter live-Bedingungen.
Als 2 Monaten nach Inbetriebnahme der Pop-ups noch nicht eine einzige Mail beim
Finanzdienstleister eingegangen war, wurden die Pop-ups untersucht: die Versicherungsnehmerin
hatte versehentlich in einer Datei ein "$" zuviel eingegeben, deshalb konnten keine
Adressen per E-Mail versendet werden.
Der Fehler wurde zwar sofort behoben, die 2 Monate alten Adresssätze waren jedoch
unbrauchbar.
Der Finanzdienstleister hatte der Werbeagentur das Budget aufgrund der Erfolglosigkeit der
Kampagne und aufgrund der fehlerhaften Umsetzung gekürzt und stieg für die Zukunft wieder
auf konventionelle Werbemaßnahmen um. Das Budget wurde insgesamt um über 1 Mio. EUR
gekürzt. ( vdabbakw )Für diesen Schaden verlangte die Werbeagentur vom Versicherungsnehmer Ersatz.
Die vorausgegangenen Schadenbeispiele wurden uns von der Hiscox - Versicherung zur Verfügung gestellt.