Berufshaftpflicht für Immobiliensachverständige
 

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Der oder die Immobiliensachverständige stellen bei ihrer Tätigkeit z.B. Abnutzungsschäden oder Bausubstanzschäden fest. Weiterhin betreiben sie Immobilienbewertungen, wobei sie den Kaufwert oder Mietwert einer Immobilie anhand von Lage, Größe und Zustand bestimmen. Dabei geht der Sachverständige natürlich unparteiisch vor. Da der Immobiliensachverständige oft den Wert von Immobilien feststellt, kann er schnell Vermögensschäden verursachen, sollte er zu einer Fehleinschätzung gelangen.

Schadensbeispiele:


  • Bei der Bewertung eines Bürogebäudes stellt der/die Immobiliensachverständige einen Feuchtigkeitsschaden an mehreren tragenden Mauern im Gebäude fest. Er/Sie geht von einem massiven Baufehler aus, und setzt den Wert der Immobilie entsprechend niedrig an. Nach dem Verkauf stellt sich heraus, dass es sich nur um einen leicht zu behebenden Leitungsschaden handelte. Dem Verkäufer entgingen dadurch ca. 150.000 EUR

  • Bei Besichtigung einer Immobilie will der/die Immobiliensachverständige eine Fensterfront in Augenschein nehmen. Auf den letzten Schritten Richtung Fenster, stolpert er/sie über die Schnürsenkel des Sicherheitsschuhs der sich geöffnet hatte. Im Sturz versucht er/sie sich anzufangen und übt so Druck auf die Fenster aus. Eines gibt nach und stürzt ein Stockwerk in die Tiefe auf einen Bürgersteig. Der Sachschaden an Gebäude und parkenden Fahrzeugen beläuft sich auf 8.000 EUR.

  • Bei oben genannten Vorfall kommt des weiteren ein Passant zu Schaden, der sich auf dem Bürgersteig befindet. Die Scherben und der Rahmen fügen ihm erhebliche Schnitt- stumpfe Wunden zu.