Berufshaftpflichtversicherung für den/die Ernährungsberater/in
 

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Sie sind Diätassistent/in, Oecotrophologe/in oder Ernährungswissenschaftler/in und arbeiten selbständig. Durch Beratungsfehler können Sie mit ihrem gesamten finanziellen Vermögen haftbar gemacht werden. Die Absicherung mit einer leistungsstarken, für sie maßgeschneiderten Berufshaftpflichtversicherung sollte daher für Sie selbstverständlich sein.

Durch ihre Dienstleistung greifen Sie in den körperlichen Haushalt eines Menschen ein. Mit ihren Unterweisungen, Rezepten oder Ernährungsplänen sollen Sie die Menschen zu einem bewussterem Leben führen und berühren ggf. mit Ihren Beratungen dabei auch das Freizeitverhalten dieser. Sicher gehört dazu auch Sport, nicht mit dem Fahrstuhl fahren, sondern die Treppen zu Fuß meistern etc.

Zu Beginn der Tätigkeit werden durch gezielte Fragen die physiologischen und medizinischen Gesichtspunkte des Einzelnen überprüft und anhand dieser Auswertungen dann die entsprechenden Empfehlungen gegeben. Passieren Ihnen hier Fehler kann Sie dies teuer zu stehen kommen.

Schadenbeispiel:

Sie haben einem Kunden eine Diät empfohlen und diese auch mit ihm in allen Einzelheiten besprochen. Bereits am dritten Tag dieser geht es ihrem Kunden sehr schlecht. Ein ärztliches Gutachten wurde in Auftrag gegeben. Dabei wurde festgestellt, dass die von ihnen empfohlene Diät wegen bestehender Vorerkrankungen nicht durchgeführt hätte werden dürfen. Es werden Schadenersatzansprüche gegen Sie gestellt.

 

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