Berufshaftpflichtversicherung

Berufshaftpflichtversicherung Versicherungsmakler

Berufshaftpflichtversicherung Versicherungsmakler

Schadenbeispiele

Der Versicherungsmakler ist seinem Mandanten gegenüber durch einen Geschäftsbesorgungsvertrag/Maklerauftrag verbunden. Durch diesen Vertrag ist der Makler zu einer umfassenden (und auch laufenden) Tätigkeit verpflichtet. Der Versicherungsmakler hat unter objektiven Gesichtspunkten den erforderlichen Versicherungsbedarf seines Kunden durch die Risikoanalyse zu ermittlen, sodann einen geeigneten Versicherer auszuwählen und die Deckung des Risikos zu möglichst vorteilhaften Konditionen/Prämien alsbald herbeizuführen. Wobei ggf. auch eine vorläufige Deckung in in Frage kommt bzw. notwendig ist. Durch den Maklerauftrag ist der Finanzdiensleister zur laufenden Betreuung des Versicherungs-Vertragsverhältnisses verpflichtet. Es obliegt ihm das versicherte Risiko zu überwachen und auf eintretende Risikoveränderungen mit Anpassungsvorschlägen zu reagieren und den Kunden hierüber umfassend zu beraten. Der BGH den Versicherungsmakler zu Recht als "treuhänderischen Sachwalter" des Versicherungsnehmers bezeichnet

Berufshaftpflichtversicherung Versicherungsmakler - Beraterprotokoll

Ausserdem wird mit der Umsetzung der EU - Vermittlerrichtlinie zum 22.05.2007 der Versicherungsmakler durch die auferlegten umfangreichen Dokumentationspflichten angehalten ein Beratungsprotokoll anzulegen bzw. zu führen.

Berufshaftpflichtversicherung Versicherungsmakler - Nachweis

Ab dem 22.05.2007 ist der Versicherungsmakler verpflichtet eine Vermögensschadenshaftpflichtversicherung abzuschliessen und gegenüber der Registrierungsstelle (IHK) nachzuweisen. ( vdabbakw )

Rechner Berufshaftpflichtversicherung Versicherungsmakler
VDABBAKW_1448 06.02.2012-20:42:23