Berufshaftpflichtversicherung Arzt |
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| Nach § 823 ff BGB haftet jedes Individuum für Dritten zugefügte Schäden in unbegrenzter Höhe. Dies gilt selbstverständlich auch für den Arzt (vom Medizinstudenten bis zu Chefarzt) und zwar unabhängig vom tatsächlichen Tätigkeitsstatus. Natürlich ergeben sich hier ggf. auch Verknüpfungen zum Klinikträger, des Praxisinhabers und ggf. einem Oberarzt. | |
Durch das hinzutreten weiterer Haftungsschuldner wird die persönliche
Haftung nicht aufgehoben, sondern diese treten daneben (Gesamtschuld). Der Geschädigte kann wahlweise an jeden der
Haftungsschuldner seine Gesamtforderung stellen.
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Der Arbeitgeber hat bei einer so genannten betrieblichen Tätigkeit
des Arbeitnehmers bei leichter bis mittlerer Fahrlässigkeit i.d.R. nach außen hin diesen von einer Haftung freizustellen.
Im Bereich der mittleren Fahrläsigkeit kann der Arbeitgeber den Arbeitnehmer aber bis zum 10-fachen eines Monatsgehaltes in Regress nehmen.
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Anders sieht es bei Vorliegen einer groben Fahrlässigkeit aus.
Bei rund einem Viertel aller Haftungsfälle trift dies zu. Hier wird der Mitarbeiter zu 100 % haftbar gemacht bzw. in Regress genommen.
Viele Kliniken und Praxen versichern Ihre Mitarbeiter einschliesslich des
persönlich dienstlichen Haftpflichtrisikos, häufig aber auch nur bis zur Grenze der groben Fahrlässigkeit.
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Berufshaftpflichtversicherung Arzt - ausserdienstliches Risiko
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| Im "ausserdienstlichen" Bereich bestehen ebenfalls erhebliche Haftungsgefahren. Beispiel: Verpflichtung zur Unfallhilfe - gelegentliche Behandlungen im Bekannten-/Freundeskreis. Auch für Ärzte die nicht berufstätig sind macht eine Absicherung Sinn. Hier sollte "die gelegentliche ausserdienstliche ärztliche Tätigkeit" versichert werden. | |
Berufshaftpflichtversicherung Arzt - was versichert ist
Es ist die gesetzliche Haftpflicht aus der versicherten beruflichen Tätigkeit versichert.
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Berufshaftpflichtversicherung Arzt - wer versichert ist
Der Arzt selbst ist versichert sowie dessen Personal, denn das Fehlverhalten des Personals geht zu Lasten des Arztes.
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Berufshaftpflichtversicherung Arzt - welche Schäden versichert sind
Die Leistung der Haftpflichtversicherung erstreckt sich auf Personen-, Sach- und Vermögensschäden.
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Berufshaftpflichtversicherung Arzt - Leistungshöhe
Der Schadneersatz erfolgt in Höhe des Schadens bis zu den vertraglich vereinbarten Versicherungs-/Deckungssummen.
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Berufshaftpflichtversicherung Arzt - Geltungsbereich
Die Haftpflichtversicherung gilt für die Tätigkeit in Deutschland. Sofern durch diese Tätigkeit auch Schäden im Ausland entstehen,
besteht Versicherungsschutz weltweit.Der Versicherungsschutz kann auch auf das Ausland erweitert werden.
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Berufshaftpflichtversicherung Arzt - spezielle AusschlüsseAusser den allgemeinen Ausschlüssen gibt es auch berufsspezifische Ausschlüsse: z.B: Nutzung von Apparaten oder Behandlungen, die nicht in der Heilkunde anerkannt sind, Eingriffe kosmetischer Art die nicht medizinisch indiziert sind, Ansprüche gemäss § 84 des Arzeneimittelgesetzes. ( vdabbakw ) |
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| VDABBAKW_933 03.09.2010-18:12:03 |
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