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Berufshaftpflicht Altenpflege: Zahlen Sie nicht zuviel

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Falsches Medikament verabreicht, Notfall nicht erkannt, ärztliche Anordnung übersehen - im täglichen Stress als Pflegekraft können schon kleinste Unachtsamkeiten katastrophale Folgen für den Patienten haben. Als freiberuflicher Altenpfleger oder Betreiber eines Pflegedienstes müssen Sie mit hohen Schadenersatzforderungen rechnen, wenn Patienten durch Sie oder Ihre Pflegemitarbeiter zu Schaden kommen. Gerade bei Gesundheitsschäden sind Schmerzensgeld- und Schadenersatzforderungen oft extrem hoch. Schützen sie sich gegen Ihr Haftungsrisiko unbedingt mit einer leistungsstarken Berufshaftpflicht für die Altenpflege.

Finden Sie mit uns die richtige Berufshaftpflicht Altenpflege

Auch als angestellte Pflegekraft haften Sie für Fehler, wenn Sie Ihre arbeitsvertraglichen Pflichten etwa im Umgang mit den Patienten verletzen. Wenn Sie als Pflegekraft grob fahrlässig Schäden verursachen, Sie dem Pflegedienstträger oder Heimbetreiber für diese Schäden finanziell verantwortlich. Auch in diesem Fall springt die Berufshaftpflicht Altenpflege ein und reguliert den Schaden. Sie sind in der Altenpflege tätig? Finden Sie mit uns bequem online die richtige Berufshaftpflicht Altenpflege! ( vdabbakw )